Checkliste für den Käufer

Wichtig, wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft haben:

Überzeugen Sie sich, dass das Fahrzeug, das Sie gekauft haben und mit dem Sie nach Hause fahren, ordnungsgemäß zugelassen und vor allem versichert ist. Falls nicht, besorgen Sie sich, bevor Sie losfahren, die Versicherungsbestätigung für sofortige Schadensdeckung.

Das Fahrzeug unverzüglich nach dem Kauf bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle umschreiben. Jede Polizeidienststelle sagt Ihnen gerne, wo Ihre Zulassungsstelle ist.

Zum Umschreiben unbedingt mitnehmen:

Die Versicherungsbestätigung für sofortige Schadensdeckung. Sie erhalten Sie von Ihrem Versicherungsagenten.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein) des bisherigen Halters (bei stillgelegten Fahrzeug Stilllegungsbescheinigung) und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (KFZ-Brief). Zur Sicherheit auch den Kaufvertrag.

Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung. Falls die Anschrift in Ihrem Personalausweis überholt ist , benötigen Sie ebenfalls die Meldebestätigung. Sie erhalten sie in der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldestelle. Nicht vergessen, sonst müssen Sie wieder umkehren.

Passendes Werkzeug (Schraubenzieher, Schraubenschlüssel, Kombizange, etc.) für Demontage der alten und Montage der neuen KFZ-Kennzeichen.

Wenn Sie jemand beauftragen, Ihr KFZ für Sie zuzulassen, müssen Sie dem Beauftragten eine Vollmacht ausstellen. Selbstverständlich muss dieser ebenfalls einen Personalausweis oder Reisepass zur Ummeldung mitnehmen.

Noch ein Tipp: Fahren Sie gleich zu Beginn der Öffnungszeiten zur Zulassungsstelle. Um diese Zeit ist noch nicht viel los. Außerdem sind Sie so gleich vornedran.

 


Checkliste für den Verkäufer

Wichtig, wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft haben:

Nehmen Sie alle persönlichen Dinge aus dem Handschuhfach, den Seitentaschen, Ablagen und dem Kofferraum. Schauen Sie auch unter den Sitzen und in Ecken nach.

Neben der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (KFZ-Schein), (ggf. Stilllegungsbescheinigung), der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (KFZ-Brief) und Ersatzschlüssel, sollten auch das Kundendienstscheckheft und das Betriebsbuch bzw. Kundendienstverzeichnis und sonstige wichtige zum Auto gehörende Unterlagen an den neuen Halter übergeben werden.

Achten Sie darauf, dass Sie mit dem Schlüssel nicht versehentlich Ihren Wohnungs- oder Garagenschlüssel aushändigen. Wagenheber und Standardwerkzeug gehören zum Auto. Achten Sie darauf, dass beides im Auto ist.

Entscheiden Sie, ob Sie das Warndreieck und den Erste-Hilfe-Kasten sowie ggf. kleine Standard-Ersatzteile großzügigerweise dem Käufer überlassen oder nicht.

WICHTIG – Immer den Personalausweis zeigen lassen!

Wenn Sie an das alles denken, dann kann eigentlich nichts mehr schief gehen.